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Regulierung

Der Begriff „Angermayer, Brumm & Lange Unternehmensgruppe“ bezeichnet keine rechtliche Einheit, sondern bezieht sich sowohl auf die „Angermayer, Brumm & Lange Unternehmensgruppe GmbH“ als auch auf im Privatvermögen der Partner gehaltene Vermögenswerte.

Verschiedene Unternehmen der Angermayer, Brumm & Lange Unternehmensgruppe verfügen über die Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG bzw. nach entsprechender ausländischer Regulierung und werden von den jeweiligen Aufsichtsbehörden (BaFin, FMA etc.) überwacht und kontrolliert. Alle erlaubnispflichtigen Geschäfte werden in diesen Unternehmen abgewickelt.